Grundsätze für ein Förderprogramm für Stecker-Solaranlagen
27. Februar 2023 – Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
Liebe Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderats, werte Gäste.
Viele Städte sind diesen Weg schon gegangen. Auch in der näheren Umgebung, in Hemsbach, Weinheim oder Bensheim werden Fördermittel für ein Balkon-Kraftwerk bzw. eine Stecker-Solaranlage bereit gestellt. Auch die Laudenbacher Klimaschutz AG hat dies angeregt.
Es ist wichtig und richtig den Ausbau Erneuerbarer Energien voran zu treiben und zu fördern. Auch wenn es wie in diesem Fall nur Anlagen bis zu 600 Watt sind, so ist es trotzdem sinnvoll diese anzuschaffen und den Strom über einen Wechselrichter ins eigene Stromnetz einzuspeisen.
Wer mehr möchte bräuchte einen zweiten Strom-Zähler und mehr Aufwand bei Anmeldung und Installation.
Das Sprichwort „Kleinvieh macht auch Mist“ ist hier, im positiven Sinne, doch sehr treffend anzuwenden.
Ob man es nun als Ergänzung zum Klimaschutz oder als Einstieg in den Ausbau erneuerbarer Energien sieht, es reduziert auf jeden Fall den Ausstoß von Treibhausgasen und senkt die eigenen Stromkosten. Sozusagen eine Win-Win-Situation.
Durch ein vereinfachtes Verfahren ist eine Anmeldung beim Stromversorger mit einem Anmeldeformular ausreichend. Die Förderung kann dann anschließend bei der Gemeinde beantragt werden.
Eine Nachfrage scheint vorhanden zu sein und der Arbeitsaufwand der Gemeinde wird sich in Grenzen halten.
Die Bezuschussung von 100 Euro pro Haushalt und Anlage halten wir für angemessen. 2023 könnten es noch bis zu 20 und in den Folgejahren jeweils bis zu 25 Anlagen sein, die gefördert werden. Auch hiermit wären wir einverstanden, könnten uns jedoch, bei einer hohen Nachfrage, auch eine höhere Förderung vorstellen.
Wie lange gefördert wird, wissen wir noch nicht. Die Technologie bei Solaranlagen wird sich in den kommenden Jahren weiter entwickeln und somit werden wir möglicherweise unsere Förderung an neue Gegebenheiten anpassen müssen.
Die SPD Fraktion sieht maßgeblich Vorteile für unsere Bürger und für den Klimaschutz, ein Förderprogramm zu erarbeiten und schnellstmöglich einzurichten.
Wir stimmen dem Verwaltungsvorschlag in allen drei Punkten zu und würden vorerst die Förderung ab 2024, wie von der Verwaltung vorgeschlagen auf 2500 Euro jährlich festlegen.