Aktuelle Stellungnahmen der Fraktion
Sitzung des Gemeinderats vom 22. Juli 2024
25.07.2024 – Wir informieren über unsere Positionen zu wichtigen Themen:
- Bedarfsplanung nach dem Kindergartenbetreuungsgesetz: Maßnahmen der Gemeinde zur Sicherstellung ausreichender Betreuungsplätze
- Vergabe Dienstleistungsauftrag Projekt „Blühende Bergstraße“: Engagement für mehr Grün und Biodiversität in unserer Gemeinde
- Beteiligung in Baugenehmigungsverfahren: Transparenz und Beteiligung bei Bauvorhaben
Stellungnahmen der Gemeinderäte Ulrike Schweizer, Judith Izi, Bernd Hauptfleisch und Jürgen Kraske.
Stellungnahme Bernd Hauptfleisch zu: "Projekt Blühende Bergstraße"
Sehr geehrter Herr Bürgermeister
Liebe Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderats
Werte Gäste
Schon in der Gemeinderats-Sitzung am 19.01.24 haben wir, die SPD Fraktion, betont, dass der Erhalt unserer Naherholungsgebiete eine Herzensangelegenheit für uns ist.
Der Arten- und Naturschutz, sowie der Erhalt und die Pflege unserer Naherholungsgebiete sind sehr wichtig für Laudenbach und seine Bürgerinnen und Bürger.
Das bisher Erreichte und die stete Verbesserung sind wichtig und nötig.
Da im Frühjahr 2024 alle teilnehmenden Bergstraßen-Gemeinden einer Weiterführung des Projektes „Blühende Bergstraße“ zugestimmt haben, hat federführend die Stadt Weinheim die Betreuung europaweit ausgeschrieben.
Für die kommenden 4 Jahre soll das Projekt „Blühende Bergstraße“ wie bisher von der Planungsgesellschaft Bresch Henne Mühlinghaus aus Bruchsal betreut werden.
Wenn wir uns die bisherigen Ergebnisse des Projektes ansehen, so sind wir mit der Betreuung sehr zufrieden und die 15.866,67€ / jährlich sind es uns allemal wert.
Es ist ein Mehrwert, eine Aufwertung für Laudenbach.
Und weil es uns sehr wichtig ist, fällt es uns leicht, einer Vergabe zur Betreuung und Umsetzung des Projektes „Blühende Bergstraße“ an das Planungsbüro Bresch Henne Mühlinghaus aus Bruchsal, zuzustimmen.
Stellungnahnme Judith Izi zu: Kita-Bedarfsplan 2024/2025
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen,
Zunächst möchten wir Frau Fickel und Frau Metz herzlich danken. Ihr erneutes, ausführliches Zusammenstellen der Zahlen und Prognosen bildet die Grundlage für unsere Diskussionen und Entscheidungen. Ihre Arbeit ist für uns daher von unschätzbarem Wert und verdient unsere Anerkennung.
Die gesetzlichen Vorgaben im Bereich der frühkindlichen Bildung und Betreuung sind klar definiert. Unser Ziel ist es, diesen Vorgaben gerecht zu werden und dabei stets das Wohl unserer Kinder im Blick zu haben. Der Kita-Bedarfsplan stellt sicher, dass wir die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und unseren Kindern eine qualitativ hochwertige Betreuung bieten können.
Die vorliegenden Statistiken zeigen, dass die Kinderzahlen im Vergleich zu den Vorjahren etwas rückläufig sind. Ein weitere Geburtenstarker Jahrgang wechselt in die Schule. Dies führt zu einer etwas entspannteren Belegung in den Kitas. Aufgrund dieser Entwicklung können wir dem Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für alle Laudenbacher Kinder gerecht werden.
Ein weiterer wichtiger Beitrag zur Entspannung der Belegung ist die Einführung der KitaWaldfrösche ab Herbst. Diese zusätzliche Betreuungsmöglichkeit erweitert unser Angebot und trägt dazu bei, den Bedarf noch besser zu decken.
Neben der Anzahl der Betreuungsplätze ist die Qualität ein zentraler Aspekt. Unsere Kinder verdienen die bestmögliche Betreuung und Förderung. Deshalb ist es entscheidend, kontinuierlich in die Ausbildung und Weiterbildung unseres pädagogischen Personals zu investieren und für gute Arbeitsbedingungen zu sorgen. Ein gutes Konzept mit vielen unterschiedlichen Aus und Weiterbildungswegen gibt es Dank Frau Drexler in der Kita Kunterbunt. Vielen Dank an alle Mitarbeitenden in unseren Einrichtungen die sich täglich um die Betreuung unserer Laudenbacher Kinder kümmern.
Der Kita-Bedarfsplan für das Jahr 2024/2025 bietet eine solide Grundlage, um den Betreuungsbedarf in Laudenbach zu decken. Wir müssen jedoch weiterhin flexibel und innovativ bleiben, um auf Veränderungen zu reagieren und unser Engagement für die frühkindliche Bildung zu stärken.
Nochmals vielen Dank an Frau Fickel und Frau Metz die Spd Fraktion stimmt dem Beschlussantrag der Verwaltung zu.
Stellungnahme Ulrike Schweizer zu: Bauantrag Kirchstraße 23
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren,
gut, dass es in der Kirchstr. 23 nun weitergeht.
Das geplante Einfamilienhaus in Fertigbauweise scheint für diesen Bauplatz genau richtig geplant und geeignet zu sein. Es fügt sich gut in die Umgebung ein.
Der Carport mit Fahrrad-Abstellplätzen im hinteren Bereich, ist zwar 7 mtr. lang, dennoch scheint er nur für ein Kraftfahrzeug ausgelegt. Die meisten Familien haben heute zwei Fahrzeuge. Wir gehen davon aus, dass dies auch hier der Fall sein wird. Das zweite Auto wird dann wohl auf der Straße stehen müssen – und hoffentlich nicht für Behinderungen sorgen.
Die PV-Anlage auf der südlichen Dachfläche wird bestimmt spannend. Die Anzahl der Sonnenstunden in diesem Bereich könnte eine Herausforderung werden. Wir hoffen das Beste für die Bauherren.
Die SPD-Fraktion sieht keine Versagensgründe und stimmt dem Vorhaben zu.
Stellungnahme Jürgen Kraske zu: Bauantrag Danziger Straße 5
Das geplante Bauvorhaben fügt sich im Sinne des § 34 BauGB nach Art und Maß in die Eigenart der näheren Umgebung ein – jedoch nicht in der Gestalt. Bei der Beeinträchtigung des Ortsbilds sehen wir Diskussionsbedarf.
Das Bauvorhaben „tanzt aus der Reihe“ hinsichtlich der Dachform und der Fassaden – insbesondere als weit sichtbarer Endpunkt der Tilsiter Straße. § 34 bietet für die Bewertung des Ortsbilds keine Hilfe. Eine Beeinträchtigung ist nach der Rechtsprechung nur bei einem besonders schützenswerten Ortsbilds gegeben.
Da Laudenbach im rechtlichen Sinne kein „schützenswertes Ortsbild“ aufweist, wäre baulich nahezu alles möglich – Gemeinderat und Technischer Ausschuss bei der Bewertung weitgehend überflüssig – nach dem Motto „der Hund bellt, die Karawane zieht weiter“.
Über das „Ortsbild“ hinaus ist der bauliche Rahmen für das gesellschaftliche Leben mitentscheidend. Hier geht es nicht um Geschmack, über den gestritten werden kann, sondern um „Haltung“ – die Frage: wie gehen wir miteinander um, welche Zeichen setzen wir?
Das Bauvorhaben grenzt sich vollständig von der Nachbarschaft ab, zeigt am Schnittpunkt von Danziger und Tilsiter Straße seine Kehrseite mit stereotypen schmalen Fensterschlitzen, vermittelt den Eindruck einer „Trutzburg“ – mitten im Ort, nicht am Ortsrand.
In der Psychologie beschreibt die „Anmutung“ oder „Anmutungsqualität“ eines Objekts die Wirkung seiner Erscheinung auf den Betrachter – visuell und über andere
Wahrnehmungskanäle.
Über die genannten „weichen“ Kriterien hinaus ergeben sich Fragen aus der Landesbauordnung:
- Hinter einem der vier gleichförmigen Fensterschlitze befindet sich zur Danziger Straße ein Raum, der als „Aufenthaltsraum“ genutzt werden kann. Nach § 34 LBO soll das Rohmaß der Fensteröffnung mindestens 10 % der Raumfläche aufweisen. Die Raumfläche ist im Plan mit 13,24 m² angegeben. Die geforderte Fensteröffnung müsste demnach mehr als 1,32 m² betragen. Bei der angegebenen Fensterbreite von 1,60 m müsste die Höhe mindestens 0,83 m aufweisen. Der gezeichnete Fensterschlitz erfüllt diese Anforderung nicht.
- Bei einer sinnvollen Funktion als 2. Rettungsweg zum Schutz der Bewohner und der Feuerwehr müsste das Fenster in der Lichten mind. eine Breite von 0,90 m und in der Höhe von 1,20 m aufweisen (§13 LBO AVO).
Die SPD – Fraktion kann aus genannten Gründen und der präjudizierenden Wirkung dem Bauvorhaben in der vorliegenden Form nicht zustimmen.